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Suchergebnis Urteilssuche (621 - 630 von 636)

  1. 213 C 106/14 - Auslegung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens; freistehende Badewanne in nicht modernisiertem Bad; Einhebelmischbatterie an allen Zapfstellen
    Leitsatz: 1. Das wohnwerterhöhende Merkmal „Einhebelmischbatterie" in der Merkmalgruppe 1: Bad/WC in der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel trifft nur zu, wenn alle im Bad vorhandenen Zapfstellen damit ausgestattet sind. 2. Zum Merkmal „Bad" ohne separate Dusche mit frei stehender Wanne mit oder ohne Verblendung in nicht modernisiertem Bad. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.10.2014
  2. 237 C 375/13 - Asbesthaltige Fußbodenplatten in Mietwohnung; Schadensersatz; Schmerzensgeld
    Leitsatz: 1. Für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Asbestbelastung in der Mietwohnung reicht es nicht aus, dass diese möglicherweise die Ursache einer Erkrankung war; der Mieter hat vielmehr eine konkrete Gesundheitsgefährdung in Form gelöster Fasern schlüssig darzulegen. 2. Jedenfalls fehlt es an einem Verschulden des Vermieters, wenn er auf die Mängelanzeige unverzüglich tätig wird und den Bodenbelag zeitnah austauscht. 3. Werden Fußbodenplatten durch normalen Mietgebrauch beschädigt (gebrochen oder gerissen), so dass die Gefahr des Austritts von Asbestfasern besteht, scheidet bei einer unterlassenen Mängelanzeige ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz aus. 4. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters wegen Gesundheitsgefahren nach Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten bei asbesthaltigen Fußbodenplatten besteht nicht, da ein Mieter zur eigenmächtigen Bearbeitung von Fußböden nicht berechtigt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    10.03.2014
  3. 204 C 267/13 - Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmale; Eigenleistungen des Vormieters; Unerheblichkeit von behebbaren Mängeln
    Leitsatz: 1. Ersetzt der (Vor-) Mieter vorhandene Ausstattungsgegenstände durch eigene, führt dies nicht zum Wegfall der wohnwerterhöhenden Merkmale. 2. Behebbare Mängel der Mietsache sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    07.05.2014
  4. 232 C 53/14 - Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit; Belästigung; Sachbeschädigung; geisteskranker Mieter; Störungen des Hausfriedens; Räumungsfrist bei Wegfall akuter Gefährdung
    Leitsatz: Bei anhaltenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter (hier: eine Vielzahl von störenden, aggressiven und bedrohlichen Handlungen bis hin zu Tätlichkeiten) über einen längeren Zeitraum ist die Grenze des Zumutbaren überschritten mit der Folge, dass auch einem schuldunfähigen Mieter gekündigt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.06.2014
  5. 206 C 44/14 - Verwirkung der Betriebskostennachforderung
    Leitsatz: Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung, wenn er erst ein Jahr nach vorheriger Rücknahme der entsprechenden Klage den Anspruch erneut geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    18.07.2014
  6. 102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; Rohrwärme
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Bayreuth
    19.08.2014
  7. S 2 R 478/13 - Anerkennung der Inhaftierung wegen Ausübung der Religionsfreiheit in der ehemaligen Sowjetunion als Ersatzzeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI
    Leitsatz: 1. Die Inhaftierung aufgrund der religiösen Betätigung ist eine „Politische" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG, wenn sich die Gewahrsamsgründe auf die besondere innenpolitische Entwicklung zurückführen lassen, welche die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebiete - im Unterschied zur innenpolitischen Entwicklung in den ehemaligen westlichen Besatzungszonen - in der Nachkriegszeit genommen haben. 2. Der Anerkennung der Ersatzzeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI steht nicht entgegen, dass eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG vom Kläger nicht vorgelegt wird.
    SozG Gießen
    07.08.2014
  8. 1 U 253/11 - Schadensersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage; Eigentum sozialistischer Genossenschaften; Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger; Umwandlungsfolgen; Kulturbund; Rechtsfortdauervermutung; Vertragsannahme mit Zusatz; objektive Unmöglichkeit; Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages; Schadensersatz; vorvertragliche Aufklärungspflicht; culpa in contrahendo; nachvertragliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten; Offenbarungspflicht; Treuepflicht; sittenwidrige Schädigung; Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Der Übergang des Vermögens aus der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit sowie des in Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG findet dann nicht statt, wenn eine Wirtschaftseinheit nicht wirksam in Volkseigentum überführt worden, sondern noch ein organisationseigener Betrieb gewesen ist. Auf derartige Betriebe ist das Treuhandgesetz nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar. 2. Die Tätigkeit der Treuhandanstalt bei der Privatisierung eines früheren volkseigenen Betriebes ist grundsätzlich dem privaten Recht zuzuordnen, so dass gegen sie Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung ausscheiden. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    30.06.2014
  9. 63 S 322/13 - Ständig unpünktliche Mietzahlung; Bagatellfall bei nochmaliger kurzzeitiger Spätzahlung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter trotz vorheriger Abmahnung wiederum erneut eine Miete unpünktlich, kann zwar grundsätzlich jetzt eine fristlose bzw. ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dabei ist jedoch - zumal bei einem schon sehr lange bestehenden Mietverhältnis - der Grund der Verzögerung (Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes) zu berücksichtigen mit der Folge, dass das Vertrauen des Vermieters in eine vertragsgemäße Zahlungsmoral nicht nachhaltig erschüttert und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Zukunft zu erwarten ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.09.2014
  10. BVerwG 5 C 27.13 - Ausgleichsleistung; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; verbriefte Rechte; Wertpapierbereinigung
    Leitsatz: Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AusglLeistG soll die Geltendmachung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden im Sinne des Wertpapierbereinigungsrechts ausschließen, nicht aber den Ausgleich von Wertminderungen verbriefter Rechte, die durch eine auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhende entschädigungslose Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG) eingetreten sind. Deshalb ist sein Wortlaut im Wege teleologischer Reduktion entsprechend einzuschränken.
    BVerwG
    22.05.2014