Urteil Ausgleichsleistung
Schlagworte
Ausgleichsleistung; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; verbriefte Rechte; Wertpapierbereinigung
Leitsatz
Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AusglLeistG soll die Geltendmachung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden im Sinne des Wertpapierbereinigungsrechts ausschließen, nicht aber den Ausgleich von Wertminderungen verbriefter Rechte, die durch eine auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhende entschädigungslose Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG) eingetreten sind. Deshalb ist sein Wortlaut im Wege teleologischer Reduktion entsprechend einzuschränken.
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