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X ZR 94/12 - Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks; schonender Gebrauch einer umfassenden Vollmacht; Achtung der personellen Autonomie des Schenkers; Widerruf einer Generalvollmacht; BetreuungsvollmachtLeitsatz: a) Ein grob undankbares Verhalten kann sowohl mangels Umständen, die objektiv die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers vermissen lassen, als auch deshalb zu verneinen sein, weil sich das Verhalten des Beschenkten jedenfalls subjektiv nicht als Ausdruck einer undankbaren Einstellung gegenüber dem Schenker darstellt. Die Beurteilung der subjektiven Seite des Tatbestands kann jedoch in der Regel erst dann erfolgen, wenn sich der Tatrichter darüber Rechenschaft abgelegt hat, welche Sachverhaltselemente objektiv geeignet sind, einen den Widerruf der Schenkung rechtfertigenden Mangel an von Dankbarkeit geprägter Rücksichtnahme zum Ausdruck zu bringen. b) Bei der objektiven Gesamtwürdigung der Umstände kann insbesondere zu berücksichtigen sein, dass ein Schenker, der dem Beschenkten durch eine umfassende Vollmacht die Möglichkeit gegeben hat, in seinem Namen in allen ihn betreffenden Angelegenheiten tätig zu werden und erforderlichenfalls auch tief in seine Lebensführung eingreifende Entscheidungen zu treffen, zu denen er selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, einen schonenden Gebrauch von den sich hieraus ergebenden rechtlichen Befugnissen unter bestmöglicher Wahrung seiner personellen Autonomie erwarten darf.BGH25.03.2014
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VII ZR 248/13 - Unwirksame Klausel über Vertragserfüllungsbürgschaften bei Sicherung von MängelansprüchenLeitsatz: a) Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers „Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen." ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden. b) Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln „ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde". c) Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff. BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.BGH20.03.2014
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V ZR 149/13 - 90-%-Wuchergrenze bei Grundstücksverkäufen; ausreichendes Vorbringen zum Verkehrswert; Maklermethode; Vielfaches der JahresmieteLeitsatz: Liegt bei Grundstückskaufverträgen eine Verkehrswertabweichung von mindestens 90 % vor, ist von einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auszugehen, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt. 2. Die darlegungspflichtige Partei braucht regelmäßig nur die Höhe des Verkehrswertes zu behaupten und durch Sachverständigengutachten unter Beweis stellen lassen; unbeachtlich sind lediglich „in Blaue hinein" gemachte Behauptungen. (Leitsätze der Redaktion)BGH20.03.2014
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V ZR 186/13 - Klage auf Duldung eines Notwegerechts; Streitwert; BeschwerdewertLeitsatz: Der Wert der Beschwer eines abgewiesenen Antrags auf Duldung eines Notwegerechts richtet sich nach der Wertsteigerung des begünstigten Grundstücks. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.03.2014
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IX ZR 80/13 - Lästigkeitszahlung aus Erlös eines Massegrundstücks an nachrangigen Grundpfandgläubiger zur Erlangung der Löschungsbewilligung mit Einverständnis des vorrangigen GrundpfandgläubigersLeitsatz: Zahlt der Insolvenzverwalter aus dem Erlös des Verkaufs eines zur Masse gehörenden Grundstücks einen Betrag an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger, dessen Recht in der Zwangsvollstreckung offensichtlich wertlos wäre, um dessen Bedingung für die Löschungsbewilligung zu erfüllen, ist weder eine entsprechende Vereinbarung noch die Zahlung selbst insolvenzzweckwidrig, wenn der Betrag ausschließlich zu Lasten eines damit einverstandenen vorrangigen Grundpfandgläubigers geht (Abgrenzung zu BGH, ZIP 2008, 884).BGH20.03.2014
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XII ZB 367/12 - Wohnwert einer vom Unterhaltspflichtigen selbst genutzten Immobilie; Abzug von Darlehensraten vom Einkommen des UnterhaltspflichtigenLeitsatz: Zur Bemessung des Wohnwerts einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt.BGH19.03.2014
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VIII ZR 203/13 - Verdeckte Ermächtigung des Käufers zur Geltendmachung von Mieterhöhungen vor Eigentumsumschreibung; VermieterstellungLeitsatz: Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558 a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.BGH19.03.2014
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VIII ZR 317/13 - Mängelanzeige als Voraussetzung für MinderungLeitsatz: Wird durch ein rechtskräftiges Urteil dem Mieter wegen durch Baumängel bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden eine Mietminderung zugesprochen, und beseitigt der Vermieter die Baumängel in der Folgezeit nicht, ist wegen einer weiteren Minderung wegen Verschlimmerung der Schimmelpilzbildung eine erneute Mangelanzeige nicht notwendig. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.03.2014
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V ZR 218/13 - Herausgabe von Nutzungen gegenüber Untermieter nur nutzungsanteilig; gesamtschuldnerische Haftung von Mieter und Untermieter; Eigentum-BesitzverhältnisLeitsatz: a) Der Eigentümer kann von einem - bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten - Untermieter, der lediglich einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hat(te), nur die auf diesen Teil entfallenden Nutzungen herausverlangen. b) Nimmt der Eigentümer sowohl den mittelbaren als auch den unmittelbaren Besitzer auf Herausgabe von Nutzungen in Anspruch, finden die Vorschriften über die Gesamtschuld entsprechende Anwendung (Fortführung von Senat, Urteil vom 6. November 1968 - V ZR 85/65, WM 1968, 1370).BGH14.03.2014
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V ZR 115/13 - Herausgabeanspruch auch nach Zwangsvollstreckung; Räumungsanspruch aus Eigentum; Besitzverlust durch Zwangsräumung; Hauptsacheerledigung; frei widerrufliche ErledigungserklärungLeitsatz: 1. Der Besitzverlust, den der Besitzer einer Sache infolge einer (drohenden) Zwangsvollstreckung eines auf die Herausgabe der Sache gerichteten vorläufig vollstreckbaren Titels erleidet, lässt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht entfallen und hat daher nicht die Erledigung der Hauptsache zur Folge. 2. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH14.03.2014