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Urteil Verdeckte Ermächtigung des Käufers zur Geltendmachung von Mieterhöhungen vor Eigentumsumschreibung


Schlagworte

Verdeckte Ermächtigung des Käufers zur Geltendmachung von Mieterhöhungen vor Eigentumsumschreibung; Vermieterstellung

Leitsatz

Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558 a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.

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