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Urteil Zwangsversteigerungsverfahren, Versteigerungserlös, Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsversteigerungsverfahren, Versteigerungserlös, Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Kann ein Zwangsversteigerungsverfahren die Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus dem Versteigerungserlös von vornherein erkennbar nicht einmal teilweise erreichen, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht als notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen. Dass der Versteigerungsantrag des Gläubigers aufgrund der ihm bleibenden Chance freiwilliger Leistungen des Schuldners zulässig ist, ändert daran nichts.
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