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Urteil Vorzeitige Wohnungsrückgabe nach ordentlicher Kündigung


Schlagworte

Vorzeitige Wohnungsrückgabe nach ordentlicher Kündigung; Annahmeverzug des Vermieters

Leitsatz

Der Mieter ist grundsätzlich und in der Regel berechtigt, den Anspruch aus § 546 BGB bereits vor Vertragsende zu erfüllen mit der Folge des Annahmeverzugs bei Ablehnung der angebotenen Schlüsselübergabe.

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