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Urteil Verwendung falscher Unterlagen durch den Mieter
Schlagworte
Verwendung falscher Unterlagen durch den Mieter; unerheblicher Nachteil durch strafbares Handeln; Unterschriftenfälschung; Straftat
Leitsatz
Die Vorlage falscher Unterlagen rechtfertigt eine Kündigung nur dann, wenn hiermit zum Nachteil des Vermieters gehandelt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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