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Urteil Unzulässige Nutzung des Wohnungseigentums durch Nießbrauch
Schlagworte
Unzulässige Nutzung des Wohnungseigentums durch Nießbrauch; Nießbrauchbesteller als mittelbarer Handlungsstörer
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck unvereinbar ist.
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