Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; gewerbliche Weitervermietung; Zwischenmietvertrag; Bestimmbarkeit des Mietgegenstandes; Kündigungsermächtigung des Erwerbers; Kündigung wegen fehlender Untervermietungserlaubnis; Nutzungsentschädigung trotz Eigentumserwerbs des Untermieters
Leitsätze
Der Mietgegenstand ist zumindest hinreichend bestimmbar, wenn der (Unter-) Mietvertrag hinsichtlich der vermieteten Flächen auf einen zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter geschlossenen Nutzungsvertrag Bezug nimmt.
2. In der kaufvertraglichen Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis auf einen Erwerber kann dessen Ermächtigung zur Kündigung im eigenen Namen gesehen werden.
3. Der Untermieter kann sich auf die fehlende Erlaubnis zur jahrelang geduldeten Untervermietung nicht berufen, wenn er wusste, dass er sein eigenes Gebrauchsrecht aus einem Untermietverhältnis herleitet.
4. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den das vermietete Grundstück vorenthaltende Untermieter besteht auch nach dessen Eintragung als Eigentümer weiter, wenn der (ehemalige) Zwischenvermieter von dem Untermieter aus einem anderen Schuldverhältnis Herausgabe des Mietobjektes verlangen kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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