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Urteil Unterlassen der Eröffnung eines ungepfändeten Kontos als Handlung
Schlagworte
Unterlassen der Eröffnung eines ungepfändeten Kontos als Handlung
Leitsatz
Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer Rechtshandlung nicht gleich.
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