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Urteil Unterbrechung bei mehreren Klageansprüchen
Schlagworte
Unterbrechung bei mehreren Klageansprüchen; Räumung
Leitsatz
Betrifft nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten Ansprüchen die Insolvenzmasse, so wird grundsätzlich (zunächst) einheitlich der gesamte Rechtsstreit unterbrochen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 144/63 - NJW 1966, 51).
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