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Urteil Unrichtigkeit des Grundbuches
Schlagworte
Unrichtigkeit des Grundbuches; Rangverhältnis von Rechten; Rangbestimmung; Rangvereinbarung; Rangvermerk; Nießbrauch
Leitsatz
Trägt das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangbestimmung ein, hat das nicht die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne von § 894 BGB zur Folge. Diese ist jedoch gegeben, wenn die Eintragung unter Verstoß gegen eine materiell-rechtliche Rangvereinbarung erfolgt.
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