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Urteil Übertragung eines gepfändeten Guthabens bei nicht ausgenutztem Pfändungsfreibetrag


Schlagworte

Übertragung eines gepfändeten Guthabens bei nicht ausgenutztem Pfändungsfreibetrag; Pfändungsschutzkonto

Leitsatz

Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.

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