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Urteil Übersicherung durch zusätzlich zur Mietkaution „angebotene” Bürgschaft
Schlagworte
Übersicherung durch zusätzlich zur Mietkaution „angebotene” Bürgschaft
Leitsatz
Eine unzulässige Übersicherung gemäß § 551 Abs. 1, 4 BGB liegt vor, wenn der Vermieter deutlich macht, dass er ohne Übernahme einer weiteren Sicherheit (hier: Bürgschaft) zusätzlich zur ausgeschöpften Barkaution die Wohnung nicht vermieten wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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