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Urteil Spätere Zuordnung von Sondernutzungsrechten
Schlagworte
Spätere Zuordnung von Sondernutzungsrechten
Leitsatz
Wird dem teilenden Eigentümer in der Gemeinschaftsordnung die spätere Zuordnung näher bestimmter Sondernutzungsrechte zu Sondereigentumseinheiten vorbehalten, schließt dies eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Eigentümers bei Bewilligung der Eintragung der Zuweisung nicht aus.
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