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Urteil Schriftformmangel und Schriftformheilungsklausel
Schlagworte
Schriftformmangel und Schriftformheilungsklausel
Leitsatz
Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben.
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