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Urteil Schimmelbefall und falsche Möbelaufstellung
Schlagworte
Schimmelbefall und falsche Möbelaufstellung
Leitsatz
Mietminderung kann unter Umständen auch dann geltend gemacht werden, wenn der Schimmelbefall zwar vom Mieter verursacht worden, die fehlerhafte Möblierung jedoch von ihm nicht zu vertreten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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