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Urteil Rücktritt des Bauträgers bei teilweisem Einbehalt von Kaufpreisraten


Schlagworte

Rücktritt des Bauträgers bei teilweisem Einbehalt von Kaufpreisraten

Leitsätze

1. Ein Bauträger kann bei teilweisem Einbehalt von Kaufpreisraten für eine Eigentumswohnung nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Bestellers vorliegt.

2. Das ist dann nicht der Fall, wenn

a) die einbehaltene Kaufpreisrate deutlich geringer als 10 % des Gesamtkaufpreises ist;

b) eine verwirkte Vertragsstrafe des Bauträgers nur aus formellen Gründen (Aufrechnungsverbot) nicht berücksichtigt werden kann;

c) nicht mehr als das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten einbehalten wird.

(Leitsätze der Redaktion)

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