« zurück zur Suche

Urteil Restitution


Schlagworte

Restitution; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Waldgrundstück; Bekennende Kirche; Kollektivverfolgung; Verfolgungsvermutung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Gerichtsgutachten

Leitsätze

1. Eine nationalsozialistische Verfolgung eines Verbandes oder einer Vereinigung in ihrer Gesamtheit ist dann anzunehmen, wenn diese von den Nationalsozialisten als ein Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung des nationalsozialistischen Totalitätsanspruchs wahrgenommen wurden.

2. Die Verwirklichung der Absicht des nationalsozialistischen Regimes, die Gruppierung der Bekennenden Kirche in ihrer Gesamtheit aus Gründen der Religion vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen, kann daher als deren Kollektivverfolgung bewertet werden; daher ist dem Vortrag nachzugehen, die Verfasser, Austräger und Verleger von illegal verbreiteten Flugblättern und Schriften gegen die antichristlichen Bestrebungen des nationalsozialistischen Regimes seien verfolgt worden.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.