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Urteil Räumungsvergleich
Schlagworte
Räumungsvergleich; Abfindungsvereinbarung; Vertragsstrafe
Leitsatz
Der Mieter kann nach verspäteter Räumung die in einem Räumungsvergleich vereinbarte Abfindungszahlung nicht mehr verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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