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Urteil Präklusion von Mietereinwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Pauschale
Schlagworte
Präklusion von Mietereinwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Pauschale; Ausschlussfrist
Leitsatz
Die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen; der Mieter muss vielmehr auch in derartigen Fällen dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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