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Urteil Nutzungsausfallschaden bei verspäteter Fertigstellung eines Hauses
Schlagworte
Nutzungsausfallschaden bei verspäteter Fertigstellung eines Hauses
Leitsatz
Steht dem Besteller während des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung eines Hauses kein dem herzustellenden Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 VII ZR 172/13, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
Ein unzulässiges Teilurteil muss nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann.
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