Urteil Minderung wegen Wohnflächenabweichung
Schlagworte
Minderung wegen Wohnflächenabweichung; Feuchtigkeitsmängel; Aufklärungspflicht des Vermieters über Nutzerverhalten; Wertersatz für mieterseits eingebrachte Einbauküche
Leitsätze
1. Eine Minderung wegen geringer Wohnfläche ist erst ab mehr als 10 % Abweichung berechtigt.
2. Auch wenn keine Baumängel für Feuchtigkeitsschäden ursächlich sind, kann der Mieter mindern, wenn er über ein besonderes Nutzerverhalten zur Vermeidung der Schäden nicht aufgeklärt worden ist.
3. Der Mieter hat ohne dementsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf Wertersatz für die von ihm anstelle der mietvermieteten Küche eingebrachte Einbauküche.
(Leitsätze der Redaktion)
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