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Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Ausschluss bei unterlassener Mängelanzeige; Betriebskostenabrechnung; Ausschluss von Mietereinwendungen
Leitsätze
1. Der Mieter kann sich nicht auf nicht gewährte Einsicht in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung berufen, wenn er (nur) deren Vorlage verlangt hat.
2. Die Behauptung einer telefonischen Mängelanzeige ist nicht hinreichend substantiiert, wenn der Gesprächspartner nicht benannt wird.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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