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Urteil Langjährige Duldung der Nutzung von Kellerräumen frei widerruflich
Schlagworte
Langjährige Duldung der Nutzung von Kellerräumen frei widerruflich
Leitsatz
Auch die langjährige Duldung einer unentgeltlichen Nutzung von Gemeinschaftsflächen (hier: selbstgeschaffene Kellerverschläge) führt nicht zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag; die Gestattung ist vielmehr jederzeit frei widerruflich.
(Leitsatz der Redaktion)
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