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Urteil Kündigung wegen Stromdiebstahls durch Mieter
Schlagworte
Kündigung wegen Stromdiebstahls durch Mieter
Leitsätze
1. Eine fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahls des Mieters setzt grundsätzlich eine Abmahnung voraus.
2. Für eine fristgerechte Kündigung kommt es auf die Schwere der Pflichtverletzung des Mieters an; ist weder die Menge des unberechtigt entnommenen Stroms noch die Dauer der Pflichtverletzung dargelegt, ist auch eine fristgerechte Kündigung unbegründet.
(Leitsätze der Redaktion)
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