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Urteil Kündigung wegen beabsichtigter Veräußerung nach Begründung von Wohnungseigentum
Schlagworte
Kündigung wegen beabsichtigter Veräußerung nach Begründung von Wohnungseigentum; Sperrfrist bei Wohnungsumwandlung; Kündigungsfrist
Leitsätze
1. Eine vor Ablauf der Sperrfrist der Kündigungsschutzklausel-Verordnung erklärte Kündigung ist unwirksam.
2. Andere als im Kündigungsschreiben angeführte Gründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie nachträglich entstanden sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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