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Urteil Keine Berücksichtigung mietereigener Einbauten bei Ermittlung der Vergleichsmiete


Schlagworte

Keine Berücksichtigung mietereigener Einbauten bei Ermittlung der Vergleichsmiete; Spanneneinordnung; Mietspiegel; wohnwerterhöhende Merkmale

Leitsätze

1. Keine Berücksichtigung von vertraglich dem Vermieter zugeschriebenen, aber vom Mieter eingebrachten Einbauten bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete.

2. Beschafft der Mieter auf eigene Kosten Spüle und Herd, kann der Vermieter sich bei Mieterhöhungsverlangen nicht auf deren Vorhandensein stützen, auch wenn das im Mietvertrag anders vereinbart wurde.

3. Temporäre Überfüllung von Mülltonnen steht der Annahme einer gepflegten Müllstandsfläche nicht entgegen.

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