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Urteil Grenzen der Streupflicht auf dem Bürgersteig
Schlagworte
Grenzen der Streupflicht auf dem Bürgersteig
Leitsätze
1. Eine Reinigungs- und Streupflicht besteht bei einem Eckgrundstück nur für den äußeren Bürgersteig mit Steinplatten, nicht aber für eine von Passanten genutzte Abkürzung mit Kopfsteinpflaster.
2. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der kürzere Weg (wenn auch unzureichend) gestreut und damit als weiterer Weg für die Allgemeinheit eröffnet gewesen wäre.
(Leitsätze der Redaktion)
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