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Urteil Führung der Beschlusssammlung durch ausgeschiedenen Verwalter
Schlagworte
Führung der Beschlusssammlung durch ausgeschiedenen Verwalter; unverzügliche Eintragung; Aktualisierung, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschlusssammlung; Verwalterwechsel; Ansprüche gegen alten Verwalter
Leitsatz
Auch nach Niederlegung seines Verwalteramts hat der alte Verwalter Berichtigungen und Ergänzungen der Beschlusssammlung aus seiner Amtszeit durchzuführen, für die er zuständig war. Von der Versammlung an, in der der neue Verwalter bestellt worden ist, hat dieser die Beschlusssammlung fortzuführen.
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