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Urteil Fristlose Kündigung wegen Zigarettenqualms aus Mietwohnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Zigarettenqualms aus Mietwohnung
Leitsatz
Dem Mieter, der trotz Abmahnung nicht verhindert, dass ständig Tabakqualm aus seiner Wohnung in den Hausflur gelangt, kann fristlos gekündigt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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