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Urteil Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme
Schlagworte
Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme
Leitsatz
Behält sich der Mieter für den Fall der Unterlassung der Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist eine Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatzvornahme lediglich vor, steht der nach fruchtlosem Fristablauf erklärten fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht der Einwand widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB entgegen (Abgrenzung zur Fallgestaltung in BGH NZM 2007, 686).
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