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Urteil Formelle und materielle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Formelle und materielle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung; kalenderübergreifende Rechnungen des (Heizkosten-) Versorgers; unterbliebene Offenlegung der Zwischen-Rechenschritte; Vorwegabzug
Leitsatz
Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
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