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Urteil Formell wirksame Betriebskostenabrechnung ohne Nennung des Ausstellers


Schlagworte

Formell wirksame Betriebskostenabrechnung ohne Nennung des Ausstellers; Vorlage im Prozess; keine Verjährung des Rechts auf Abrechnung

Leitsätze

1. Für die formelle Wirksamkeit der den Aussteller nicht ausweisenden Betriebskostenabrechnung reicht es aus, dass sie im Rechtsstreit um die Nachforderung vom Vermieter vorgelegt wird.

2. Die Möglichkeit, die Betriebskosten abzurechnen, unterliegt nicht der Verjährung.

(Leitsätze der Redaktion)

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