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Urteil Erhöhung des Erbbauzinses, Äquivalenzverhältnis, Störung der Geschäftsgrundlage bei Erhöhung der baulichen Nutzung
Schlagworte
Erhöhung des Erbbauzinses, Äquivalenzverhältnis, Störung der Geschäftsgrundlage bei Erhöhung der baulichen Nutzung
Leitsatz
Der Erbbaurechtsgeber kann Erhöhung des Erbbauzinses verlangen, wenn sich das Maß der baulichen Nutzung des Erbbauberechtigten in einem von den Parteien nicht erwarteten Umfang erhöht.
(Leitsatz der Redaktion)
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