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Urteil Erhöhung des Erbbauzinses, Rechtskrafterstreckung, Erbbauecht, Nebenintervention, Erwerb des Erbbaurechtes
Schlagworte
Erhöhung des Erbbauzinses, Rechtskrafterstreckung, Erbbauecht, Nebenintervention, Erwerb des Erbbaurechtes
Leitsatz
Ein Urteil, das dem Erbbaurechtsbesteller einen Anspruch auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses gegen den Erbbauberechtigten zuspricht, entfaltet keine Rechtskraft gegenüber dem Erwerber des Erbbaurechts, der vor Klageerhebung als dessen Inhaber im Grundbuch eingetragen war; tritt dieser dem Rechtsstreit aufgrund einer Streitverkündung bei, ist er nicht als streitgenössischer Nebenintervenient anzusehen.
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