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Urteil Einstweilige Verfügung gegen Balkonanbau
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen Balkonanbau; kein Rückbauanspruch wegen zu langen Zuwartens der Geltendmachung und dadurch eintretender Kostenerhöhung
Leitsatz
Der Mieter hat bei erheblicher Besitzstörung gegen den Vermieter einen Anspruch auf Unterlassung des Anbaus von Balkonen nicht nur vor seiner Mietwohnung, sondern gegebenenfalls auch im Bereich oberer Etagen, wenn ein immissionsfreier Anbau mit Einrüstung der Fassade nicht möglich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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