Urteil Beweisvereitelung durch Mieter
Schlagworte
Beweisvereitelung durch Mieter; Verbrauchswerte der Heizkostenabrechnung; ohne verfahrens- und materiell-rechtliche Rechtfertigung verwehrte Beweisführung
Leitsätze
1. Bestreitet der Mieter die Richtigkeit der in die Heizkostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte, ist grundsätzlich dem Beweisantritt des Vermieters auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu entsprechen; eine richterliche Schätzung ist mangels greifbarer Anhaltspunkte unzulässig.
2. Hat der Mieter dem gerichtlich bestellten Sachverständigen an sämtlichen Terminen keinen Zutritt zur Wohnung gewährt, ist wegen Beweisvereitelung von der Richtigkeit der Messergebnisse auszugehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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