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Urteil Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung; Umlageschüssel nach Wohnungseigentumsanteilen; Verrechnung getrennt vereinbarter Vorschüsse
Leitsätze
1. Die Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung ist nicht ordnungsgemäß, wenn lediglich die Hausgeldabrechnung der WEG durchgereicht wird.
2. Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart, sind sie auch in der Betriebskostenabrechnung getrennt zu verrechnen.
(Leitsätze der Redaktion)
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