« zurück zur Suche
Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Abrechnungsbelege; Einsichtsrecht des Mieters; Vorlageort
Leitsatz
Der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung hat Anspruch auf Einsicht in die Betriebskostenbelege nur in den Geschäftsräumen des Vermieters, wenn seine Wohnung sich nur 18 km davon entfernt befindet.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat