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Urteil Besichtigung vermieteter Wohnung
Schlagworte
Besichtigung vermieteter Wohnung; unerlaubtes Fotografieren
Leitsätze
1. Will der Vermieter seine Wohnung verkaufen, hat der Mieter die Besichtigung durch Kaufinteressenten grundsätzlich zu dulden; das gilt auch dann, wenn einer der Miteigentümer der Wohnung deren Verkauf ablehnend gegenübersteht.
2. Das Besichtigungsrecht des Vermieters beinhaltet nicht zugleich das Recht, gegen den Willen des Mieters Fotos von den Innenräumen der Wohnung zu machen.
(Leitsätze der Redaktion)
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