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Urteil Beschwerdewert bei Räumung
Schlagworte
Beschwerdewert bei Räumung
Leitsatz
Bei einer Verurteilung zur Räumung ist der Beschwerdewert in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Miete zu bewerten.
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