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Urteil Baustellenverantwortlicher muss Sicherheitsbestimmungen kennen
Schlagworte
Baustellenverantwortlicher muss Sicherheitsbestimmungen kennen
Leitsatz
Von den für die Sicherheit der Beschäftigten auf einer Arbeitsstelle Verantwortlichen ist die Kenntnis der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen zu fordern. Die mangelnde Kenntnis ist ein für die Beurteilung des Verschuldensgrades wesentlicher Umstand.
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