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Urteil Ausgleichsleistung
Schlagworte
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Zwangsarbeiter; „Ostarbeitererlasse“; „tatsächliche Vermutung“; Verfahrensmangel; Verlust des Rügerechts; Subsidiarität der Beteiligtenvernehmung; Überzeugungsgrundsatz; Denkgesetze
Leitsatz
Die Beanstandungen, das Verwaltungsgericht habe die Vernehmung eines Beteiligten ohne Beweisbeschluss und unter Verstoß gegen das Gebot der Subsidiarität der Beteiligtenvernehmung durchgeführt, sind nicht inhaltlich zu überprüfen, wenn die Voraussetzungen eines Verlustes des Rügerechts nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO vorliegen.
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