Urteil Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
Schlagworte
Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes; Verjährung; Verjährung der bestandskräftig festgestellten Ansprüche auf das Surrogat eines nicht mehr zu restituierenden Grundstücks
Leitsatz
Die Ansprüche auf das Surrogat eines nicht mehr zu restituierenden Grundstücks nach § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 3 InVorG unterliegen dann der 30-jährigen Verjährungsfrist für rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, wenn der die Rückgabe ausschließende Verwaltungsakt (hier der Bescheid nach dem Investitionsvorranggesetz) eine bestandskräftige Feststellung über den Grund der Ersatzansprüche enthält, die an die Stelle des Rückgabeanspruchs nach dem Vermögensgesetz treten.
(Leitsatz der Redaktion)
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