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Urteil Anspruch auf Berichtigung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen den das Grundstück erwerbenden Dritten


Schlagworte

Anspruch auf Berichtigung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen den das Grundstück erwerbenden Dritten

Leitsatz

Der Unternehmer wird durch § 648 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht davor geschützt, dass der Besteller das Grundstück veräußert, auf dem der Unternehmer die nach dem Vertrag geschuldete Bauleistung zu erbringen hat. Dem Unternehmer kann daher nur in Ausnahmefällen gegen einen Dritten, der das Grundstück von dem Besteller erwirbt, ein Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zustehen.

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