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Urteil Anpflanzungen des Mieters
Schlagworte
Anpflanzungen des Mieters; Hecke als Scheinbestandteil; wesentlicher Bestandteil
Leitsatz
Auf dem gemieteten Grundstück vorgenommene Anpflanzungen können dann als Grundstücksbestandteil angesehen werden, wenn deren Entfernung nur mit Beschädigung möglich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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