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  1. 25 C 16/20 - Berechtigtes Interesse und Informationsobliegenheiten bei der Untervermietung, Untervermietung einer Einzimmerwohnung
    Leitsatz: 1. Ein berechtigtes Interesse der Mietpartei im Sinne von § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch hinsichtlich einer Einzimmerwohnung vorliegen. 2. Die Frage, welche Informationen über die Person der Untermieterin oder des Untermieters eine Mietpartei gegenüber der Vermieterseite offenlegen muss, ist nicht generell zu beantworten, maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.
    AG Mitte
    26.11.2020
  2. 63 S 283/08 - Mietzuschlag bei öffentlich gefördertem Wohnraum und unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
    Urteil: ...verursachen. Die in dem Urteil des BGH (VIII ZR 181...
    LG Berlin
    29.09.2009
  3. 67 S 9/23 - Mehrfacher Bestellbutton bei Abschluss mehrerer Verträge mit Verbrauchern
    Leitsatz: 1. Schließt der Unternehmer auf elektronischem Wege gleichzeitig mehrere Verträge mit dem Verbraucher ab, kommen die Verträge gemäß § 312j Abs. 4 BGB jeweils nur zustande, wenn der Unternehmer seinen Hinweispflichten nach § 312j Abs. 3 BGB für jedes Vertragsverhältnis gesondert gerecht geworden ist. Das erfordert gemäß § 312j Abs. 3 Satz Satz 2 BGB die Einrichtung mehrerer Schaltflächen, sofern der gesamte Bestellvorgang über eine Schaltfläche erfolgt (hier: fehlender Vertragsschluss zwischen dem Betreiber eines Flugreise-Portals und einem Verbraucher über eine neben der Flugbuchung eingegangene „Prime- Mitgliedschaft“).2. Auch lediglich bedingte Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers unterfallen dem Anwendungsbereich der §§ 312j Abs. 2 und 3 BGB (Festhaltung Kammer, Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union v. 2. Juni 2022 - 67 S 259/21, BeckRS 2022, 12182, Tz. 56 ff.)
    LG Berlin
    23.03.2023
  4. VII ZB 38/20 - Eintritt des Grundstückserwerbers in Pachtvertrag
    Leitsatz: 1. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2. § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte des Pachtvertrags eingetreten ist. 2. Zum Nachweis des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in die Rechte eines hierüber geschlossenen Pachtvertrags gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB.
    BGH
    15.12.2021
  5. 63 S 141/24 - Zwischenvermietung und Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Eine gewerbliche Zwischenvermietung i.S.d. § 565 BGB kann auch dann vorliegen, wenn der Vermieter mit der Eigennutzung durch den Mieter einverstanden war und dem Mieter (Zwischenvermieter) nur wenige Wohnungen überlassen wurden.2. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse liegt in einer späteren Mietsenkung keine Vereinbarung über die zukünftigen Mietforderungen, die den Beschränkungen des § 556d BGB nicht unterliegt; aus der Entscheidung des BGH (GE 2022, 1201) zu einer Mieterhöhungsvereinbarung folgt nichts anderes.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    11.02.2025