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  1. VIII ARZ 10/83 - Preisgebundener Neubau; Mieterhöhungserklärung; Beifügen einer Wirtschaftflichkeitsberechnung
    Leitsatz: Es ist nicht erforderlich, einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungsbindungsgesetz(WoBindG) Unterlagen in einem Umfang beizufügen, die dem Mieter - auch wenn es sich um einen Zweit- oder Folgemieter handelt - die Möglichkeit verschaffen, die Entwicklung der Kostenmiete bis auf die von der Bewilligungsstelle genehmigte Durchschnittsmiete zurückzuverfolgen. Zur Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung genügt neben der Berechnung und Erläuterung derselben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG) vielmehr die Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, eines Auszugs daraus oder - falls der Mieter bereits im Besitz der letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eines Auszugs daraus ist - einer Zusatzberechnung zu dieser oder, wenn das zulässige Entgelt von der Bewilligungsstelle aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt ist, einer Abschrift dieser Genehmigung (§ 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 WoBindG).
    BGH
    11.01.1984
  2. XII ZR 73/90 - Räumungsfristverlängerung; Gerichtszuständigkeit
    Leitsatz: Für den Antrag auf Verlängerung einer Räumungsfrist ist auch dann, wenn die Hauptsache in der Revisionsinstanz anhängig ist, das Gericht erster Instanz zuständig.
    BGH
    27.06.1990
  3. XI ZR 200/14 - Wirksame Verlängerung der Verjährungsfrist für Bürgschaftsforderung
    Leitsatz: Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    BGH
    21.04.2015
  4. V ZR 290/19 - Aufstellung der Jahresabrechnung als reines Zahlenwerk
    Urteil: ...16. Februar 2018 - V ZR 89/17, GE 2018, 522...
    BGH
    26.02.2021
  5. VI ZR 520/16 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.
    BGH
    10.10.2017
  6. V ZR 208/14 - Bindungsfrist in Bauträgervertrag, unwirksame Klausel über Finanzierungsvorbehalt, Umsatzsteueroption des Verbrauchers macht ihn zum Unternehmer
    Leitsatz: a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn dem Antragenden ein (inhaltlich beschränktes) Lösungsrecht eingeräumt wird. b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel unwirksam, wonach das Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden aufschiebend bedingt ist, dass die Finanzierung gesichert ist. c) Ein Bauträgervertrag, in dem der Verbraucher zur Umsatzsteuer optiert, um eine Umsatzsteuerrückvergütung zu erlangen, ist kein Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 BGB, sondern ein Unternehmervertrag gemäß § 310 Abs. 1 BGB. In einer solchen Fallgestaltung sind hohe Anforderungen an die Erschütterung der Indizwirkung eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB zu stellen.
    BGH
    26.02.2016
  7. V ZR 4/94 - Bereicherung; Vermögensvorteil; Stellplatzbaulast
    Leitsatz: a) Die im öffentlichen Baurecht begründete Begünstigung des Bauherrn durch eine Stellplatzbaulast kann Grundlage eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs sein. b) Der vermögenswerte Vorteil einer Stellplatzbaulast liegt darin, daß damit der zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderliche Nachweis von Stellplätzen erbracht werden kann.
    BGH
    07.10.1994
  8. VII ZR 242/20 - Bauunternehmer als Steuerschuldner bei Übergang der Umsatzsteuerschuldnerschaft
    Leitsatz: Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Beiträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Finanzamt unter etwaiger fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage zur Festsetzungsverjährung den Bauunternehmer als Steuerschuldner heranzieht.
    BGH
    14.10.2021
  9. I ZR 98/17 - Zerstörung eines mit dem Bauwerk verbundenen Kunstwerks, „HHole (for Mannheim) 2006“
    Leitsatz: a) Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen. b) Bei der Interessenabwägung ist auf Seiten des Urhebers zu berücksichtigen, ob es sich bei dem vernichteten Werk um das einzige Vervielfältigungsstück des Werks handelte, oder ob von dem Werk weitere Vervielfältigungsstücke existieren. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Gestaltungshöhe das Werk aufweist, und ob es ein Gegenstand der zweckfreien Kunst ist oder als angewandte Kunst einem Gebrauchszweck dient. c) Auf Seiten des Eigentümers können, wenn ein Bauwerk oder Kunst in oder an einem solchen betroffen ist, bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung von Bedeutung sein. Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt. d) Im Rahmen der Interessenabwägung kann sich auswirken, ob der Eigentümer dem Urheber Gelegenheit gegeben hat, das Werk zurückzunehmen oder - wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Werks nicht möglich ist - Vervielfältigungsstücke hiervon anzufertigen.
    BGH
    21.02.2019
  10. III ZR 470/16 - Versagung der Gaststättenerlaubnis, Amtshaftung
    Leitsatz: .... Februar 2000 - III ZR 296/98, BGHZ 143, 362 und...
    BGH
    20.04.2017