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  1. 65 S 227/18 - Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers
    Leitsatz: Das Fehlen eines Visums für einen dauerhaften Aufenthalt in Berlin kann der Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches entgegenstehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.07.2019
  2. 67 S 10/21 - Maßgebliche Eigenbedarfsvorstellungen der Bedarfsperson
    Leitsatz: Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, ist in den Fällen, in denen der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend macht, auf die Vorstellungen der Bedarfsperson und nicht auf die - in der Regel allerdings identischen - Vorstellungen des Vermieters abzustellen.
    LG Berlin
    13.04.2021
  3. 67 S 10/22 - Eigenbedarfskündigung zwecks Zusammenlegung von Wohnungen im Milieuschutzgebiet
    Leitsatz: Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist unwirksam, wenn ihr ein mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben unvereinbares Nutzungskonzept der Mietsache zugrunde liegt.
    LG Berlin
    26.04.2022
  4. 67 S 103/24 - Überzeugender Vermieterauftritt bei bestrittenem Eigenbedarf
    Leitsatz: Die Gerichte sind befugt, den Vermieter als Partei auch ohne Beweisnot über den von ihm behaupteten - und von dem Wohnraumieter bestrittenen - Eigenbedarf anzuhören sowie von der Vernehmung weiterer beweislich benannter Zeugen abzusehen, sofern sie vom Vorliegen des Eigenbedarfs schon aufgrund der Parteianhörung des Vermieters überzeugt sind.
    LG Berlin II
    25.06.2024
  5. 65 S 344/20 - Eigenbedarf wegen der Aufnahme eines „Seniorenstudiums“
    Leitsatz: Es fehlt bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bei einer nur vagen oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgten Nutzungsabsicht an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    29.06.2021
  6. 65 S 125/21 - Erhöhter Bestandsschutz durch Mietvertragsklausel „Kündigung nur in Aus-nahmefällen“
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, wonach das Wohnungsunternehmen ein Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen und nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen kündigen wird, erhöht den Bestandsschutz des Mieters.2. An eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sind dann erhöhte Anforderungen zu stellen (hier verneint bei geplantem Familienumzug in eine Dreizimmerwohnung zur Verkürzung der Fahrzeit zur Arbeitsstelle). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.10.2021
  7. 67 S 16/18 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung
    Leitsatz: 1. Zur Unwirksamkeit einer „auf Vorrat“ ausgesprochenen Verwertungskündigung nach §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB. 2. Bei der Prüfung, ob durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ein erheblicher Nachteil für den Vermieter anzunehmen ist, sind die Umstände beim Erwerb des Grundstücks zu betrachten (z. B. Unrentabilität schon beim Kaufpreis berücksichtigt). 3. Bei der im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sind Angebote des Vermieters auf Beschaffung von Ersatzwohnraum allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter dem Mieter im Rahmen der Kündigungserklärung ein bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderrufliches Angebot auf Anmietung vergleichbaren Ersatzwohnraums unterbreitet. (Leitsätze 1. und 3. vom Gericht, 2. von der Redaktion)
    LG Berlin
    20.09.2018
  8. 65 S 142/18 - Unplausibler Eigennutzungswunsch einer Zweitwohnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die im Wesentlichen auf die Wintermonate beschränkte Nutzung einer Zweitwohnung in der Stadt, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, ein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht darstellt, dass es die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann, wenn Unstimmigkeiten und Unplausibilitäten Zweifel an einem ernsthaft verfolgten Eigennutzungswunsches wecken. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2018